Das Studi-Abc - das Was ist Was im Studium
A
Abschluss
Das Studium ist zu Ende, du wirst exmatrikuliert. Ab dann hast du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, musst dich selbst krankenversichern und dich arbeitssuchend melden, wenn du noch keinen Job hast.
Arbeitsverhältnis
Als StudentIn kannst du als Aushilfe auf 450€-Basis, auch Minijob genannt, oder als Werkstudent mit bis zu 20h/Woche im Semester und mehr als 450€/Monat arbeiten, ohne deine studentischen Vorteile zu verlieren. Außerdem kannst du eine kurzfristige Beschäftigung ausüben oder dich selbstständig machen. Wenn dies in deiner Studienordnung festgelegt ist, kannst du außerdem ein Pflichtpraktikum absolvieren und trotzdem weiterhin den Studentenstatus behalten.
Aushilfe
Als Aushilfe verdienst du maximal 450€, was auch “Minijob” genannt wird. Dies kannst du zusätzlich zum BAföG machen. Du zahlst kaum Abgaben bis auf Rentenversicherungsbeiträge, von denen du aber eine Befreiung beantragen kannst. Du musst mindestens den Mindestlohn verdienen.
B
BAföG
Abkürzung für BundesAusbildungsförderungsGesetz
BAföG ist eine staatliche finanzielle Unterstützung, die nur zum Teil zurückgezahlt werden muss. Studierende, Azubis und SchülerInnen können sie beantragen, die Höhe ist abhängig von eigenem Einkommen und dem der Eltern, außerdem von Vermögen und finanziellen Rücklagen. Elternunabhängiges BAföG ist in Ausnahmen möglich.
Um BAföG zu beantragen, benötigst du die Anträge von bafög.de, Gehaltsnachweise der Eltern, die BAföG-Bescheinigung der Uni und ggf. eigene Einkommensnachweise. Unterstützung beim Antrag gibt es hier. BAföG wird erst ab dem Tag, an dem es beantragt wurde, ausgezahlt, schnell sein lohnt sich also. Ausführliche Beratung und Infos gibt es auf www.bafög.de/de/fragen-und-antworten. Wenn du BAföG beziehst, kannst du zusätzlich als Aushilfe arbeiten
Befristeter Arbeitsvertrag
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig und endet automatisch. Der Zeitraum bzw. das Ende muss im Vorfeld festgelegt werden, indem entweder ein bestimmtes Datum festgelegt wird oder die Erreichung eines bestimmten Ziels. Für die Befristung muss ein Sachgrund vorliegen, z. B. Saisonarbeit, die Beschäftigung eines Studierenden bis zur nächsten Rückmeldung oder den ersten Job nach dem Studium. So ein Vertrag mit Sachgrund-Befristung darf verlängert werden, dabei darf der Vertrag auch inhaltlich verändert werden.
Eine Befristung auf ein Datum, sog. kalendermäßige Befristung, darf auch ohne Sachgrund erfolgen. Diese darf maximal 2 Jahre gehen, innerhalb dieser der Vertrag maximal dreimal verlängert werden darf. Verträge mit kalendermäßiger Befristung dürfen bei Verlängerung nicht inhaltlich verändert werden.
C
Credit Points
Leistungspunkte, die im Studium gesammelt werden müssen. Sie sind der Bewertungsmaßstab und machen Studienleistungen europaweit vergleichbar.
D
Dissertation
Eine wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer wissenschaftlichen Hochschule, also ein Teil der Promotion.
E
Erasmus+
Förderprogramm der EU für Auslandsaufenthalte in Europa
Erasmus+ bietet finanzielle Förderung von Auslandssemestern, -praktika und weiteren Aufenthalten im europäischen Ausland. Es werden 3-12 Monate Auslandsaufenthalt im Studium gefördert, wenn die eigene Hochschule und die Zielhochschule an Erasmus+ teilnehmen und einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben. Dabei werden Studienleistungen anerkannt und Sprachkurse angeboten.
Schau auf der Website deiner Hochschule nach, mit welchen Hochschulen sie kooperiert.
F
Freiwilliges Praktikum
Praktikum, welches meist in Vollzeit ausgeübt wird und nicht von der Studienordnung vorgegeben ist. Bis zu 3 Monaten Dauer ist keine Vergütung verpflichtend, ab 3 Monaten wird Mindestlohn fällig. Kein Studentenstatus mehr, es müssen also Abgaben gezahlt werden. Bis 450€ sind das nur Rentenversicherungsbeiträge, von denen du dich befreien lassen kannst. Außerdem ist hier keine Krankenversicherung über den Arbeitgeber notwendig.
Bei mehr als 450€ Vergütung müssen sämtliche Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden. Außerdem musst du regulär krankenversichert sein, der Arbeitgeber übernimmt dabei die Beiträge zur Hälfte.
G
Gasthörer
Person, die kein vollständiges Studium absolviert, sondern nur einzelne Veranstaltungen besucht
H
Hauptmieter
Ein Hauptmieter ist der Mieter in einer WG, der einen Mietvertrag mit dem Vermieter hat. Er oder sie kann dann mit seinen/ihren Mitbewohner*innen einen Untermietvertrag schließen. Der Hauptmieter ist zuständig für die Mietzahlung, Nebenkosten und Verträge wie Internet und Telefon. Wenn der Hauptmieter gekündigt wird, werden auch automatisch die Untermieter mit gekündigt.
Es können auch mehrere Mieter Hauptmieter sein, wenn sie einen direkten Mietvertrag mit dem Vermieter haben.
Hiwi
Kurz für wissenschaftlicher Mitarbeiter. Arbeiten an der Hochschule und helfen den Professoren bei Tätigkeiten oder halten Tutorien.
I
Immatrikulation
Einschreibung in die Liste der Studierenden eines bestimmten Studiengangs an einer Hochschule und wird von vielen Ämtern wie von der Krankenkasse oder dem BAföG-Amt benötigt.
J
Juniorprofessur
Die Juniorprofessur ermöglicht es jungen Wissenschaftlern ohne vorherige Habilitation an Hochschulen zu forschen und zu lehren.
K
Kindergeld
Kindergeld wird Eltern für jedes Kind bis 18 Jahren ausgezahlt. Es beträgt seit Juli 2019 204€ für das erste und zweite Kind, 210€ für das dritte und 235€ ab dem vierten Kind. Wenn das Kind immatrikulierter Student oder in Ausbildung ist oder in einer Übergangszeit von Schule zu Ausbildung oder Studium (maximal 5 Monate), wird ebenfalls Kindergeld gezahlt.
Auch wenn ein fachbezogenes Praktikum, z. B. im Rahmen des Studiums, gemacht wird, bleibt der Anspruch bestehen. Ab 25 Jahren gibt es kein Kindergeld mehr.
Kurzfristige Beschäftigung
Beschäftigungen, die maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr umfassen. Die Befristung muss vorher vertraglich festgehalten werden, s. Befristeter Arbeitsvertrag. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern werden dabei zusammengezählt. Bei kurzfristigen Beschäftigungen kann Lohnsteuer kann fällig werden, außerdem kann ab 450€ pro Monat auch eine Selbstversicherung in der studentischen Krankenversicherung notwendig werden.
L
Langzeitstudiengebühr
In einigen Bundesländern wird bei weit überschrittener Regelstudienzeit die sog. Langzeitstudiengebühr erhoben. Wichtig ist dabei, dass das jeweilige Bundesland die Gebühr erhebt, nicht die Hochschule! Das heißt, dass die Semester auch bei Studien-, Orts- oder Hochschulwechsel mitgezählt werden. Bei Härtefällen oder Krankheit kannst du davon befreit werden. Ausnahmen können auch Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und die Mitgliedschaft in studentischen Gremien sein.
In Bremen werden nach dem 14. Semester 500€ pro Semester fällig, in Niedersachsen nach Ablauf der Regelstudienzeit + 6 Semester 500€ pro Semester. Im Saarland entscheiden die Hochschulen individuell, ob Langzeitstudiengebühren fällig wird. Aktuell erheben sie keine Langzeitstudiengebühr (Quelle: https://www.studentenwerke.de/de/content/l%C3%A4nderregelungen-bei-langzeit). In Sachsen werden nach Ablauf der Regelstudienzeit + 4 Semester 500€ pro Semester, ebenso in Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Lohnsteuer
Lohnsteuer muss ab einem gewissen Gehalt, z. B. bei Werkstudenten und Praktikanten gezahlt werden. Das Mindestgehalt ist dabei abhängig vom Lohnsteuer-Grundfreibetrag (2020: 9.408 Euro) und weiteren Pauschalbeträgen. Bei den Steuerklassen I-V wird die Lohnsteuer ab einem Gehalt von ca. 950€/Monat fällig und beträgt dann 2% des Bruttolohns. Bei Nebenbeschäftigungen mit Steuerklasse VI müssen unabhängig von der Höhe des Gehalts 2% des Bruttolohns an Lohnsteuer gezahlt werden. Normalerweise wird die Lohnsteuer automatisch vom Gehalt abgezogen.
Auch Selbstständige müssen Lohnsteuer zahlen.
M
Minijob
siehe Aushilfe
Mindestlohn
Der Mindestlohn ist gültig für alle (studentischen) Beschäftigungen außer Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis 3 Monate Dauer. Die Höhe beträgt im Jahr 2023 –> 12,00€ brutto/Stunde.
N
NC
Der NC (Numerus Clausus) ist ein bestimmter Notenschnitt, der mindestens erreicht werden muss, um für ein zulassungsbeschränktes Studium zugelassen zu werden. Er berechnet sich jedes Semester/Jahr anhand des Verhältnisses zwischen Bewerbungen und Studienplätzen des einzelnen Studiengangs. Wird der NC nicht erreicht, kann noch eine Zulassung auf Grund von Wartesemestern erfolgen.
O
Orientierungswoche
In der Orientierungswoche stellen Studenten den neuen Erstsemester-Studierenden den Studiengang vor und helfen dadurch beim Knüpfen von Kontakten und dem Kennenlernen der neuen Stadt
P
Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum ist eine meist in Vollzeit ausgeübte Tätigkeit, die in der Studienordnung als Teil des Studiums vorgesehen ist. Die Dauer und Einzelheiten sind in der Studienordnung vorgegeben. Bei einem Pflichtpraktikum gibt es keine verpflichtende Vergütung und keinen Anspruch auf Mindestlohn. Wenn das Praktikum vergütet wird, werden keine Sozialabgaben fällig.
Ab ca. 450€ Verdienst ist jedoch die eigene Versicherung in der studentischen Krankenversicherung nötig, außerdem müssen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Auch Lohnsteuer kann fällig werden
Q
Quereinstieg
Ein Student beginnt das Studium in einem höheren Semester, da er sich Leistungen anrechnen lassen und somit ein oder mehrere Semester überspringen kann. Bei den anzuerkennenden Leistungen handelt es sich oft um Leistungen eines anderen Studiums oder berufliche Erfahrungen.
R
Rentenversicherungsbeitrag
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden bei jeder bezahlten Tätigkeit fällig und betragen i. d. Regel 9,3% des Bruttoeinkommens. Wenn du als Aushilfe arbeitest, musst du 3,6% des Einkommens zahlen, du kannst sich von den Beiträgen jedoch befreien lassen.
Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag finanziert zum Teil den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ist eine verpflichtende Abgabe, die pro Haushalt gezahlt werden muss. Wenn BAföG oder Sozialleistungen bezogen werden, kann eine Befreiung beantragt werden. Der Rundfunkbeitrag beträgt zur Zeit 18,36 € pro Monat.
S
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit bedeutet, ohne festen Arbeitgeber haupt- oder nebenberuflich zu arbeiten. Wenn die Selbstständigkeit dauerhaft ausgeübt wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden, der sog. Gewerbeschein. Nicht dauerhaft ist eine Selbstständigkeit, wenn bspw. nur 2 Monate im Jahr selbstständig gearbeitet wird, dann muss kein Gewerbe angemeldet werden. Eine Ausnahme sind die sog. freien Berufe wie wissenschaftliche Arbeit, künstlerische und publizistische Jobs, beratende und unterrichtende Tätigkeiten. Diese zählen als freiberufliche Tätigkeiten und ein Gewerbeschein ist nicht notwendig.
Die Kosten für einen Gewerbeschein betragen zwischen 20 – 50€. Als Selbstständiger musst du immer eine Steuererklärung machen. Wenn du bis 17.000€ Umsatz im Jahr verdienst, gilt das als Kleingewerbe und ist steuerfrei. Wenn du mehr verdienst und Einkommensteuer fällig wird, zahlst du diese nur auf deinen Gewinn. Als Selbstständiger musst du dich selbst krankenversichern, wenn du immatrikuliert bist, kannst du dies in der studentischen Krankenversicherung tun.
Als Student darfst du auch selbstständig nicht mehr als 20 Stunden die Woche im Semester arbeiten.
Semesterbeitrag
Nach der Abschaffung der Studiengebühren in Deutschland bleibt der sog. Semesterbeitrag. Dieser setzt sich zusammen aus einem Beitrag zum Studierendenwerk, dem Semesterticket und Verwaltungskosten. Er ist einmal pro Semester zu zahlen, die Höhe hängt von Hochschule, Stadt und Bundesland ab.
Semesterticket
Fahrkarte für öffentlichen Nahverkehr und Regionalverkehr im jeweiligen Bundesland, die Semesterbeitrag enthalten ist. Sie gilt für ein Semester. Die Konditionen können je nach Hochschule variieren.
Steuerklassen
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe der steuerlichen Abgaben. Unverheiratete Studenten sind normalerweise in Steuerklasse I eingeordnet bzw. bei Nebenbeschäftigungen in Steuerklasse VI.
Steuerklasse I: unverheiratet, verwitwet, geschieden
Steuerklasse II: alleinerziehend, getrennt lebend
Steuerklasse III: verheiratet (höheres Einkommen, in Kombination mit Steuerklasse 5)
Steuerklasse IV: verheiratet (beide Einkommen gleich hoch)
Steuerklasse V: verheiratet (niedrigeres Einkommen, Kombi mit Steuerklasse 3)
Steuerklasse VI: Nebenbeschäftigung
Studentenstatus
Als Student genießt du gewisse studentische Vorteile. Du bekommst bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld und kannst über die Familie krankenversichert bleiben. Wenn du mehr als 450€ im Monat verdienst, musst du dich zwar selbst krankenversichern, die sog. studentische Krankenversicherung ist jedoch weniger teuer als eine reguläre. Außerdem bist du von Sozialabgaben (Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung) befreit. Weitere Vorteile sind ein Semesterticket und zahlreiche Vergünstigungen bei bspw. Museen oder im Kino.
studentische Vorteile
- Studentenstatus
Studierendenwohnheim
Studierendenwohnheime sind eine günstige Wohnmöglichkeit für Studierende von den Studierendenwerken. Die Plätze in Studierendenwohnheimen sind jedoch begrenzt, daher solltest du dich so früh wie möglich auf einen Platz bewerben! Studierende aus anderen Städten werden bei der Vergabe der Plätze meist bevorzugt. Infos und Online-Antrag findest du auf den Webseiten der jeweiligen Studierendenwerke.
Es gibt auch Studierendenwohnheime in privater Trägerschaft, die jedoch meist wegen der fehlenden Bezuschussung wesentlich teurer sind. Als Beispiel lässt sich hier The Fizz nennen.
Studium abbrechen
Wenn das Studium nicht das Richtige ist, kannst du überlegen, es abzubrechen. Vorher solltest du jedoch abklären, ob du etwas an der Situation verändern kannst. Möglichkeiten sind z. B. die Finanzierung des Studiums zu überdenken, den Studiengang zu wechseln, ein Urlaubssemester zu nehmen und sich neu zu orientieren, ein Praktikum zu machen oder die Hochschule zu wechseln. Außerdem solltest du vor dem Abbruch überlegen, was danach kommt, und dich ggf. um eine Ausbildung oder einen Job bemühen.
Studienkredit
Von staatlicher Seite wird der sog. KfW-Studienkredit angeboten. Dieser richtet sich an Studierende, die bspw. keinen Bafög-Anspruch haben und ihr Studium darüber finanzieren wollen. Beim KfW-Studienkredit können 100€ – 650€ pro Monat ausgezahlt werden. Der Kredit hat besonders niedrige Zinsen, ist einkommensunabhängig und flexibel rückzahlbar. Außerdem kann ein Erstantrag bis zum Alter von 44 Jahren gestellt werden.
T
Thesis
Die Bachelorthesis/Masterthesis ist ein anderes Wort für Bachelorarbeit/Masterarbeit.
Trimester
Anstatt in Semestern, kann das Studienjahr auch in Trimester aufgeteilt werden. Ein Trimester beinhaltet drei Monate
Tutor
Ein Tutor ist ein Student, meist aus einem höheren Semester, der andere Studenten betreut und ihnen hilft.
U
Untermieter
Bewohner z. B. einer WG, der einen Mietvertrag mit dem Hauptmieter hat. Wichtig zu wissen: Kündigt der Hauptmieter den Mietvertrag mit dem Vermieter oder wird er gekündigt, endet auch der Mietvertrag des Untermieters. Der Vermieter des Hauptmieters kann keine Ansprüche an den Untermieter stellen, der Hauptmieter kann diese jedoch weitergeben.
Urlaubsanspruch
Jede/r Arbeitnehmer/in, auch Werkstudenten und Aushilfen, hat einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Mindestanspruch beträgt 20 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche. Bei weniger Arbeitstagen ist der Anspruch anteilig zu berechnen anhand der Stunden bzw. Arbeitstagen. Eine Ausnahme besteht für kurzfristige Beschäftigungen, die weniger als einen Monat am Stück bestehen. In Einzelfällen wie bei Eventservices oder anderem stundenweisen Einsatz kann der Urlaubsanspruch direkt über das gezahlte Gehalt finanziell abgeglichen werden.
Urlaubssemester
Wenn du ein Urlaubssemester nimmst, verlierst du den Studentenstatus nicht, musst aber keine Leistungen erbringen. Außerdem kann du nicht als Werkstudent oder Pflichtpraktikant arbeiten. Deine Fachsemester werden nicht weitergezählt und Prüfungsfristen können verlängert werden. Mögliche Gründe für eine Beurlaubung können Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Kindererziehung, ein Auslandsaufenthalt, freiwilliges Praktikum, Pflege von Angehörigen, ein BufDi oder Wehrdienst oder ein Strafvollzug sein.
Meist ist eine Beurlaubung nur für 1-2 Semester möglich, eine Ausnahme bildet die Kindererziehung. Jede Hochschule kann die Dauer der Beurlaubung individuell handeln, informiere dich am besten bei deiner Hochschule. Während des Urlaubssemesters erhältst du keine BAföG-Leistungen.
V
Vorlesung
Eine Vorlesung ist eine klassische Form der Lehrstoffvermittlung an einer Hochschule. Ein Dozent (meist ein Professor) hält über das Semester verteilt einen Vortrag über ein bestimmtes Themengebiet.
W
Wartesemester
Wartesemester sind alle Semester nach einem Abschluss mit Hochschulzulassung (Fachhochschulreife/Abitur), in dem du nicht an einer staatlichen Hochschule immatrikuliert warst. Sie können eine Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang bewirken, wenn du den NC nicht erreichst. Zum Teil haben Hochschulen eigene Vorgaben zu Wartesemestern, wie bspw. eine maximale Anzahl von Wartesemestern.
Werkstudent
Ein Werkstudentenvertrag ist ein Arbeitsverhältnis für immatrikulierte Studierende, das von Sozialabgaben befreit ist. Dabei darfst du maximal 20 Stunden in der Woche beschäftigt sein, in den Semesterferien sind auch mehr Stunden möglich (allerdings maximal 181 Tage im Jahr). Ab ca. 450€ Verdienst musst du dich selbst in der studentischen Krankenversicherung versichern, außerdem musst du Rentenversicherungsbeiträge (9,3% des Bruttoeinkommens) zahlen. Ab 950€ im Monat wird Lohnsteuer von 2% des Bruttoeinkommens fällig.
Wohngeld
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für die Miete. Wohngeld können Studierende, die einen BAföG-Anspruch haben, nicht beantragen – egal, ob sie BAföG auch beziehen oder aufgrund von zu hohem Einkommen der Eltern keines gewährt wird. Interessant ist Wohngeld für Studierende, die keinen Bafög-Anspruch mehr haben, weil sie bspw. ihren Studiengang nach dem 4. Semester gewechselt haben oder die für BAföG erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbringen konnten. Die Höhe des Wohngelds ist abhängig von der Miete und dem eigenen Einkommen, wobei Unterhalt der Eltern als Einkommen zählt.
WG
Abkürzung für Wohn Gemeinschaft
WGs sind eine Möglichkeit, günstig zu wohnen, indem sich eine Wohnung mit einem oder mehreren Mitbewohnern geteilt wird. Meist werden einzelne Zimmer vermietet, was kurzfristiger möglich und günstiger als eine ganze Wohnung ist. Daher sind WG-Zimmer häufig einfacher zu finden als eine eigene Wohnung. In einer WG kannst du als Hauptmieter oder Untermieter wohnen.
X
eXtra Runde
Wenn man doch mal eine Ehrenrunde drehen muss und das Semester wiederholen muss.
Y
Yoga
Sportarten wie Yoga helfen Dir, die Muskulatur aufzubauen und sorgen für schmerzfreies Lernen
Z
Zeitmanagement
Gutes Zeitmanagement ist für ein erfolgreiches Studium nicht zu verachten.